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1. Das Altertum - S. 252

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
einer Knigstochter oder bei der Wehrhaftmachung eines Sohnes brachten, ferner die Abgaben und Strafgelder sowie die Tribute fremder Völker. Der König vertrat das Reich nach auen und entschied der Krieg und Frieden, wenn er auch letzteres Recht mit der Volksversamm-lung und den Groen teilte. Erblichkeit der Die Krone war seit der Wahl Chlodwigs erblich im Hause der Krone. Merowiuger; wie in der altgermanischen Zeit waren die Mitglieder der Knigsfamilie kenntlich durch das langherabwallende Haar; das Ab-meroattbn' e^en der Knigsgewalt war der S^eer. Eine feste Residenz gab es noch nicht; als knigliche Psalieu. der Residenz des Merowinger werden Paris, Soissons, Metz und Reims genannt. Sie Knigs, glichen greren Wirtschaftshfen mit Wohnhusern fr den Hof und die Gefolgschaft und waren abwechselnd der Aufenthalt des kniglichen Hofes, der dort die Ertrgnisse der umliegenden Knigsgter (Domnen) ver-zehrte. (Naturalwirtschaft.) Die H_ojjljwk-4-tti. Die obersten Beamten am Merowingerhofe Die Haus- waren die Verwalter der vier germanischen Hausmter: der Sene-mtav schalt (wrtlich ltester Knecht), der Oberaufseher der gesamten Hosver-waltung. der Kmmerer, dem die Schatzkammer anvertraut war, der Marschall (wrtlich Pferdeknecht) und der Schenk.' Sie standen Der Haus- smtlich unter der Aufsicht des Hausmeiers, eines urspmgm rmischen meiex^. Beamten, der spter' als Haupt der kniglichen Gefolgschaft und als Er- der kniglichen Prinzen von grtem Einflu war. Ein Beamter Der Pfalzgraf, mit richterlicher Befugnis war der Pfalzgraj. Er mute beim Knigs-gericht stets gegenwrtig sein und fhrte in Abwesenheit des Knigs den Vorsitz. Die Urkunden stellten unter seiner Aufsicht besondere Beamte. Reserendare, (des Schreibens kundige Geistliche) aus. Ein Gras trug die Verantwortung der die Verwaltung der kniglichen Gter. Verwaltungsgebiete. Das gesamte Staatsgebiet des Franken-^?^?^?reichs wurde in Verwaltungsbezirke, Gaue oder Grafschaften, ein- des Staates. ' ^ ^ .--rr~;7=7, r ^ ^ . geteilt. In Gairen war die Durchfhrung dieser Einteilung reicht, man nannte die rmischen Eivitates Grasschaften, die von den Rmern ge-grndeten Städte wurden der Sitz der Verwaltung. In hnlicher Weise entstanden der Metzgau, der Speyergau u. a. In den germanischen Lndern knpfte man ebenfalls an ltere Einrichtungen an. Manch-Die Grafschaft, mal machte man das Siedlungsgebiet einer Vlkerschaft zur Grafschaft i) Die Franken brachten viele Geschenke dar (als Brautsteuer): einige Gold, andere Silber, och andere Rosse, die meisten Gewnder; jeder gab nach seinem Vermgen ein Geschenk. Gregor v. Tours.

2. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 174

1902 - Paderborn : Schöningh
174 der Demokratie der die Aristokratie an. Daher erhob sich der schw-bische und der rheinische Stdtebund zum Kriege. Aber weil sie unter sich nicht ganz einig waren, und die Patricier von vornherein den Krieg mibilligt hatten, so erlitten 1388 die schwbischen Städte bei Ds-fingen (unro. Stuttgart) eine entscheidende Niederlage durch Eber-hard den Greiner von Wrttemberg, und etwas spter in demselben Jahre auch die rheinischen Städte durch Ruprecht von der Pfalz. Nachdem durch diese Niederlagen die Macht der sddeutschen Städte vollstndig vernichtet war, hob König Wenzel in dem Landfrieden zu Eger (1389) ihre Bndnisse auf, erkannte aber die Reichsunmittel-barkeit der Städte an. Die Kraft des Brgertums war gebrochen, und die Fürsten hatten ihre berlegenheit erkannt. 2. Die westflische Feme. Die westflische Feme war ihrem Ursprnge nach nichts anderes als das altgermanische, von Karl dem Groen durch Einfhrung der Schffen und Unterordnung unter das Reichsoberhaupt geregelte Volksgericht. Nach Auflsung des karolingischen Reichsverbandes suchten die erblichen Territorialherren, welche an die Stelle der frheren kaiserlichen Beamten traten, diese Volksgerichte zu verdrngen und durch das eigene Hofgericht zu ersetzen. Dies gelang fast berall; nur in Westfalen setzte das Volk diesen Versuchen Widerstand entgegen und hielt das alte Freigericht aufrecht. Im 13. und 14. Jahrhundert, wo es bei den zerfahrenen Zustnden im Reiche fast nirgends eine geordnete Rechtspflege gab, gewannen die Femgerichte eine hhere Bedeutung. Besonders nahmen sie seit Erla des westflischen Land-friedend (1371), mit dessen Aufrechterhaltung sie Kaiser Karl Iv. selbst betraute, einen immer greren Umfang an. Sie wendeten sich jetzt nur der Pflege des peinlichen Rechtes, besonders der Bestrafung des Krrchenraubes, Diebstahls, Mordes und Meineides zu und schlssen alle Civilsachen aus. Die Verhandlung war gewhnlich ffentlich; nur wenn der Angeklagte auf eine dreimalige Vorladung nicht erschienen oder wenn ein Schffe, d. h. Beisitzer des Gerichts, angeklagt war, so wurde die sogenannte heimliche Acht verkndet, bei der sich alle, die nicht in den Geheimbund der Feme eingeweiht waren, entfernen muten. Die Malsttten waren unter freiem Himmel an einem umzunten Orte, zumeist an einem alten Baume. Der oberste Vorsteher oder Oberstuhlherr war der Erzbischof von Kln als Herzog von Westfalen. Er belehnte die Vorsitzer der einzelnen Gerichte, die Frei grasen, welche von ehrlicher Geburt und westflischer Abstammung sein muten, im Namen des Kaisers mit dem Blutbanne. Den Beirat

3. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 117

1902 - Paderborn : Schöningh
117 Heinrich dem Stolzen, dem Herzog von Bayern und Sachsen, ber-tragen. Dieser gab zwar die Reichskleinodien heraus, erschien aber auf einem Frstentage zu Augsburg mit so zahlreicher Kriegsmannschaft, da der König darin eine gefhrliche Drohung sah. Konrad wandte daher gegen ihn ein hnliches Verfahren an, wie es Lother gegen die Staufer angewandt hatte, und erklrte, da nach altem Herkommen kein Fürst zwei Herzogtmer besitzen drfe. Als sich Heinrich der Durch-fhrung dieses Grundsatzes mit bewaffneter Hand widersetzte, sprach Konrad die Acht der ihn aus und bertrug das Herzogtum Sachsen an den Markgrafen der schsischen Nordmark. Albrecht den Bren. Bayern an seinen Halbbruder, den Babenberger Leopold Iv.. den Markgrafen von sterreich (1138). Aber viele Groe schlssen sich, um ihre Vorrechte besorgt, jetzt an Heinrich an. so da es ihm mit ihrer Hilfe gelang, Albrecht den Bren aus Sachsen zu vertreiben. Auch als Heinrich der Stolze mit Hinterlassung eines zehnjhrigen Sohnes. Heinrichs des Lwen, starb, wuten sich seine Witwe Gertrud und deren Mutter (Richenza). welche die Erziehung des Knaben leiteten, im Besitze von Sachsen zu behaupten, während in Bayern sein Bruder Wels Vi., durch Verbindungen mit dem Könige von Ungarn und mit Roger von teilten untersttzt, die Rechte seines Neffen krftig ver-teidigte. Konrad zog seinem bedrngten Halbbruder Leopold zu Hilfe und besiegte Wels in einer Schlacht bei Weinsberg (unw. Heilbronn), in der man zum ersten Male den Parteiruf: ..Hie Wels, hie Waiblingen" gehrt haben soll (1140). Diese Parteinamen, von der an der Rems (unw. Stuttgart) gelegenen staufischen Burg Waiblingen (?) und dem Herzog Weif abgeleitet, wurden in der Folge Bezeichnungen fr die kaiserliche und die kirchliche, mit den republikanischen stdtischen Gemeinwesen verbndete Partei. Nach der Schlacht wandte sich der Sieger zur Belagerung von Weinsberg: er nahm die Stadt ein, schonte aber die Einwohner. Die bekannte Erzhlung von den Weinsberger Weibern ist eine Fabel. Der Friede zwischen den beiden Parteien wurde erst hergestellt, als nach Herzog Leopolds Tode dessen Bruder Heinrich, nachmals von seiner Beteuerungsweise Jasomirgott beibenannt, sich mit Heinrichs des Stolzen Witwe Gertrud vermhlte. Er erhielt Bayern, während Heinrich dem Lwen Sachsen verliehen wurde (1142). Der in seinen Hoffnungen getuschte Albrecht der Br erhielt die Nord-mark als reichsunmittelbaren Besitz. Obwohl durch Gertruds frhen Tod der Friede bald wieder in Frage gestellt wurde, so trat Konrad

4. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 148

1902 - Paderborn : Schöningh
148 Im ganzen war das Reich durch die Auflsung der groen Herzog-tmer, durch das Selbstndigwerden der meisten Gaugrafen und die Erteilung vieler kniglichen Privilegien in eine Menge fast selbstndiger Territorien zerfallen. Man zhlte 116 geistliche Reichsstnde (6 Erzbistmer. 37 Bistmer. 70 Abteien und die Besitzungen der 3 geistlichen Ritterorden) und 100 weltliche (4 Kurfrstentmer: Sachsen. Brandenburg, die Pfalz und Bhmen. 6 grere Herzogtmer: sterreich. Krnten. Steiermark, Lothringen, Braunfchweig-Lneburg und seit 1255 Niederbayern). Das Knigreich Burgund lste sich in die Freigrafschaft Burgund, Savoyen, Provence und Dauphins auf, und diese Gebiete standen in sehr loser Abhngigkeit vom Reiche; das Herzogtum Burgund mit den Stdten Dijon und Chalons a. d. S. gehrte ganz zu Frankreich. Das Herzogtum Oberlothringen wurde zur Zeit der frnkischen Kaiser sast selbstndig; doch trennten sich die Grafschaft Salm und einige kleinere Besitzungen, sowie die Bistmer Metz, Toul und Verdun ab. Aus dem Herzogtum Niederlothringen wurde unter Heinrich V. das fast selbstndige Herzogtum Brabant. Abgetrennte Teile waren die Grafschaften: Holland, Seeland und Friesland, ein Teil von Flandern, Geldern-Ztphen, Ltzelburg oder Luxem-brg, ein Teil des Herzogtums Jlich-Cleve-Berg und die Bistmer Utrecht und Lttich. a) Das Herzogtum Franken hrte mit dem Tode König Konrads Iii., welchem es von seinem Oheim Kaiser Heinrich V. vergehen war, auf. und das Gebiet desselben wurde teils dem Erzbistum Mainz und anderen benachbarten Bistmern zugeteilt, teils in die Pfalz-graffchaft bei Rhein, die Grafschaft Nassau und andere Gebiete aufgelst, d) Gleichfalls hrte beim Aussterben des staufischen Hauses das Herzog-tum Schwaben auf und zerfiel in viele reichsunmittelbare Gebiete, wie die Grafschaft Wrttemberg, die Markgrafschaft Baden, die Burggraf-schaft Nrnberg unter den Grafen von Zollern und die Besitzungen der Grafen von Habsburg, c) In Bayern begann 1180 die Regierung des Wittelsbachifchen Hauses, und 1215 wurde damit durch Friedrich Ii. die Pfalzgrafschast bei Rhein verbunden; doch schieden sich die Wittels-bacher (1255) in eine ltere Linie, welche Oberbayern und die Rheinpfalz nebst der Kurwrde besa, und eine jngere, welche Niederbayern erhielt, d) Auch das frhere Herzogtum Sachsen zerfiel in mehrere einzelne Teile, in die Erzbistmer Magdeburg und Bremen, in die Bistmer Halberstadt, Hildesheim, Mnster, Paderborn und mehrere kleinere Bistmer, in die Frstentmer Anhalt, die Herzogtmer Mecklenburg und Pommern und die fast selbstndig gewordene Grafschaft Holstein,

5. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 220

1902 - Paderborn : Schöningh
220 aufzusteigen, mit den religisen verbanden, traten namentlich Ulrich von Hutten und Franz von Sickingen hervor. Hutten, aus einem frnkischen Rittergeschlecht entsprossen, durch humanistische Studien und ein langes Wanderleben gebildet, gleich fertig mit der Feder wie mit dem Schwerte, war einer der kecksten Kmpfer fr die neuen Ideen. Von der Ebernburg (a. d. Nahe, bei Kreuznach), dem Schlosse seines Freundes Franz von Sickingen, schleuderte er zahllose Flugschriften in lateinischer und deutscher Sprache, in Versen und in Prosa ins Land. Auf den Beistand der Ritterschaft in Schwaben und am Rhein ver-trauend und an der Spitze eines nach Art der Condottieri geworbenen Heeres sagte Sickingen dem Kurfrsten von Trier Fehde an, wurde aber von seinem Gegner im Verein mit dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Pfalzgrafen bei Rhein auf seiner Burg Landstuhl (in der Pfalz) eingeschlossen und starb während der Belagerung, 1523. Hutten, von seinem Anhange verlassen, flchtete auf eine Insel des Zricher Sees; hier starb er in der Blte der Jahre an den Folgen seines unregelmigen Lebens. c) Bald nahm auch das Landvolk Luthers Lehre von der evatt-gelischen Freiheit mit Begeisterung auf. Das Beispiel der Schweizer Bauern, welche sich gegen sterreich erhoben, hatte schon lngst unter dem von hartem Frondienst gedrckten Landvolk den Geist des Auf-ruhrs genhrt und hufige Emprungen veranlat. Seit dem I. 1493 hatten sich mehrere geheime Verbindungen, wie der Bundschuh" und der arme Konrad", am Oberrhein und in Schwaben gebildet, welche die Befreiung von der Leibeigenschaft zum Zweck hatten. Jetzt ver-langten die Bauern in Schwaben und Franken in den sogenannten 12 Artikeln freie Wahl der Prediger. Abschaffung des Zehnten, des Todfallrechts und der Leibeigenschaft, Freiheit der Jagd und des Fisch-fangs; die weltlichen Territorialherren sollten fr die aufgegebenen Rechte durch Skularisation geistlicher Gter entschdigt werden. Zuerst wandten sie sich raubend und sengend gegen die reichen Abteien, dann aber rckten sie auch vor die Burgen der Adeligen und zwangen diese, ihre Forderungen anzunehmen. Um ihre Partei zu verstrken, zogen sie selbst Ritter auf ihre Seite. Unter diesen war auch Gtz von Berlichingen mit der eisernen Faust", welcher entweder gezwungen oder in der Absicht, ein greres Unheil zu verhten, die Fhrung der buerlichen Rotten bernahm. Endlich unterdrckte Truchse von Waldburg, welcher beim Reichsregiment als Statthalter fr

6. Das Altertum bis zur römischen Kaiserzeit - S. I

1915 - Paderborn : Schöningh
#i Bnsg. B. I. Lehrbuch der Geschichte fr die oberen Klassen hherer Kehranstalten. Von Prof. Dr. Keinr. Konr. Stein, ehem. Direktor des Kgl. Gymnasiums zu Glatz. Herausgegeben von Dr. Satte Klligs, Direktor des Kgl. Kaiser Wilhelms-Gymnasiums zu Trier. Erster Band: Das Altertum bis ntr rmischen Kaiser^eit. (Lehrstoff der Ober-Sekunda.) Fnfzehnte, uerbefferte Auflage. , ... . Georg-tckert-lnstitut fr mts*osonale Sci.uibuclifersaiiun Braunschwel >< Btbhothck - Internationales Schulbuchinstitut Brauhsds^Weig t, - Biblio^twk ' Paderborn. Druck und Verlag von Ferdinand Schningh. frisiert unter

7. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neuere Zeit bis 1648 - S. 148

1902 - Paderborn : Schöningh
148 Im ganzen war das Reich durch die Auflsung der groen Herzog-tmer, durch das Selbstndigwerden der meisten Gaugrafen und die Erteilung vieler kniglichen Privilegien in eine Menge fast selbstndiger Territorien zerfallen. Man zhlte 116 geistliche Reichsstnde (6 Erzbistmer, 37 Bistmer, 70 Abteien und die Besitzungen der 3 geistlichen Ritterorden) und 100 weltliche (4 Kurfrstentmer: Sachsen, Brandenburg, die Pfalz und Bhmen. 6 grere Herzogtmer: sterreich, Krnten. Steiermark, Lothringen, Brannschweig-Lneburg und seit 1255 Niederbayern). Das Knigreich Burgund lste sich in die Freigrafschaft Burgund, Savoyen. Provence und Dauphins auf, und diese Gebiete standen in sehr loser Abhngigkeit vom Reiche; das Herzogtum Burgund mit den Stdten Dijon und Chalons a. d. S. gehrte ganz zu Frankreich. Das Herzogtum Oberlothringen wurde zur Zeit der frnkischen Kaiser fast selbstndig; doch trennten sich die Grafschaft Salm und einige kleinere Besitzungen, sowie die Bistmer Metz, Toul und Verdun ab. Aus dem Herzogtum Niederlothringen wurde unter Heinrich V. das fast selbstndige Herzogtum Brabant. Abgetrennte Teile waren die Grasschasten: Holland. Seeland und Friesland, ein Teil von Flandern. Geldern-Ztphen. Ltzelburg oder Luxem-brg, ein Teil des Herzogtums Jlich-Cleve-Berg und die Bistmer Utrecht und Lttich. a) Das Herzogtum Franken hrte mit dem Tode König Konrads Iii., welchem es von seinem Oheim Kaiser Heinrich V. verliehen war, auf, und das Gebiet desselben wurde teils dem Erzbistum Mainz und anderen benachbarten Bistmern zugeteilt, teils in die Pfalz-graffchaft bei Rhein, die Grafschaft Nassau und andere Gebiete aufgelst, b) Gleichfalls hrte beim Aussterben des staufischen Hauses das Herzog-tum Schwaben auf und zerfiel in viele reichsunmittelbare Gebiete, wie die Grafschaft Wrttemberg, die Markgrafschaft Baden, die Burggraf-schast Nrnberg unter den Grafen von Zollern und die Besitzungen der Grafen von Habsburg, o) In Bayern begann 1180 die Regierung des Wittelsbachischen Hauses, und 1215 wurde damit durch Friedrich Ii. die Pfalzgrafschaft bei Rhein verbunden; doch schieden sich die Wittels-bacher (1255) in eine ltere Linie, welche Oberbayern und die Rheinpfalz nebst der Kurwrde besa, und eine jngere, welche Niederbayern erhielt, d) Auch das frhere Herzogtum Sachsen zerfiel in mehrere einzelne Teile, in die Erzbistmer Magdeburg und Bremen, in die Bistmer Halberstadt, Hildesheim, Mnster. Paderborn und mehrere kleinere Bistmer, in die Frstentmer Anhalt, die Herzogtmer Mecklenburg und Pommern und die fast selbstndig gewordene Grafschaft Holstein,

8. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neuere Zeit bis 1648 - S. 117

1902 - Paderborn : Schöningh
117 Heinrich dem Stolzen, dem Herzog von Bayern und Sachsen, ber-tragen. Dieser gab zwar die Reichskleinodien heraus, erschien aber auf einem Frstentage zu Augsburg mit so zahlreicher Kriegsmannschaft, da der König darin eine gefhrliche Drohung sah. Konrad wandte daher gegen ihn ein hnliches Verfahren an, wie es Lothar gegen die Staufer angewandt hatte, und erklrte, da nach altem Herkommen kein Fürst zwei Herzogtmer besitzen drfe. Als sich Heinrich der Durch-fhrung dieses Grundsatzes mit bewaffneter Hand widersetzte, sprach Konrad die Acht der ihn aus und bertrug das Herzogtum Sachsen an den Markgrafen der schsischen Nordmark, Albrecht den Bren, Bayern an seinen Halbbruder, den Babenberger Leopold Iv., den Markgrafen von sterreich (1138). Aber viele Groe schlssen sich, um ihre Vorrechte besorgt, jetzt an Heinrich an. so da es ihm mit ihrer Hilfe gelang, Albrecht den Bren aus Sachsen zu vertreiben. Auch als Heinrich der Stolze mit Hinterlassung eines zehnjhrigen Sohnes. Heinrichs des Lwen, starb, wuten sich seine Witwe Gertrud und deren Mutter (Richenza), welche die Erziehung des Knaben leiteten, im Besitze von Sachsen zu behaupten, während in Bayern sein Bruder Welf Vi, durch Verbindungen mit dem Könige von Ungarn und mit Roger von Sicilien untersttzt, die Rechte seines Neffen krftig ver-teidigte. Konrad zog seinem bedrngten Halbbruder Leopold zu Hilfe und besiegte Wels in einer Schlacht bei Weinsberg (uuw. Heilbronn), in der man zum ersten Male den Parteiruf: Hie Welf, hie Waiblingen" gehrt haben soll (1140). Diese Parteinamen, von der an der Rems (nnw. Stuttgart) gelegenen staufischen Burg Waiblingen (?) und dem Herzog Welf abgeleitet, wurden in der Folge Bezeichnungen fr die kaiserliche und die kirchliche, mit den republikanischen stdtischen Gemein-wesen verbndete Partei. Nach der Schlacht wandte sich der-Sieger zur Belagerung von Weinsberg: er nahm die Stadt ein, schonte aber die Einwohner. Die bekannte Erzhlung von den Weiusberger Weibern ist eine Fabel. Der Friede zwischen den beiden Parteien wurde erst hergestellt, als nach Herzog Leopolds Tode dessen Bruder Heinrich, nachmals von seiner Beteuerungsweise Jasomirgott beibenannt, sich mit Heinrichs des Stolzen Witwe Gertrud vermhlte. Er erhielt Bayern, während Heinrich dem Lwen Sachsen verliehen wurde (1142). Der in seinen Hoffnungen getuschte Albrecht der Br erhielt die Nord-mark als reichsunmittelbaren Besitz. Obwohl durch Gertruds frhen Tod der Friede bald wieder in Frage gestellt wurde, so trat Konrad

9. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neuere Zeit bis 1648 - S. 174

1902 - Paderborn : Schöningh
174 der Demokratie der die Aristokratie an. Daher erhob sich der schw-bische und der rheinische Stdtebund zum Kriege. Aber weil sie unter sich nicht ganz einig waren, und die Patricier von vornherein den Krieg mibilligt hatten, so erlitten 1388 die schwbischen Städte bei Ds-fingen (unw Stuttgart) eine entscheidende Niederlage durch Eber-hard den Gr ein er von Wrttemberg, und etwas spter in demselben Jahre auch die rheinischen Städte durch Ruprecht von der Pfalz. Nachdem durch diese Niederlagen die Macht der sddeutschen Städte vollstndig vernichtet war. hob König Wenzel in dem Landfrieden zu Eger (1389) ihre Bndnisse auf. erkannte aber die Reichsunmittel-barkeit der Städte an. Die Kraft des Brgertums war gebrochen, und die Fürsten hatten ihre berlegenheit erkannt. 2. Die westflische Feme. Die westflische Feme war ihrem Ursprnge nach nichts anderes als das altgermanische, von Karl dem Groen durch Einfhrung der Schffen und Unterordnung unter das Reichsoberhaupt geregelte Volksgericht. Nach Auflsung des karolingischen Reichsverbandes suchten die erblichen Territorialherren, welche an die Stelle der frheren kaiserlichen Beamten traten, diese Volksgerichte zu verdrngen und durch das eigene Hofgericht zu ersetzen. Dies gelang fast berall; nur in Westfalen setzte das Volk diesen Versuchen Widerstand entgegen und hielt das alte Freigericht aufrecht. Im 13. und 14. Jahrhundert. wo es bei den zerfahrenen Zustnden im Reiche fast nirgends eine geordnete Rechtspflege gab, gewannen die Femgerichte eine hhere Bedeutung. Besonders nahmen sie seit Erla des westflischen Land-friedens (1371), mit dessen Aufrechterhaltung sie Kaiser Karl Iv. selbst betraute, einen immer greren Umfang an. Sie wendeten sich jetzt nur der Pflege des peinlichen Rechtes, besonders der Bestrafung des Kirchenraubes, Diebstahls. Mordes und Meineides zu und schlssen alle Civilsachen aus. Die Verhandlung war gewhnlich ffentlich; nur wenn der Angeklagte auf eine dreimalige Vorladung nicht erschienen oder wenn ein Schffe, d. h. Beisitzer des Gerichts, angeklagt war. so wurde die sogenannte heimliche Acht verkndet, bei der sich alle, die nicht in den Geheimbund der Feme eingeweiht waren, entfernen muten. Die Malsttten waren unter freiem Himmel an einem umzunten Orte, zumeist an einem alten Baume. Der oberste Vorsteher oder Oberstuhlherr war der Erzbischos von Kln als Herzog von Westfalen. Er belehnte die Vorsitzer der einzelnen Gerichte, die Freigrafen, welche von ehrlicher Geburt und westflischer Abstammung sein muten, im Namen des Kaisers mit dem Blutbanne. Den Beirat

10. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neuere Zeit bis 1648 - S. 220

1902 - Paderborn : Schöningh
220 aufzusteigen, mit den religisen verbanden, traten namentlich Ulrich von Sutten und Franz von Sickinaen hervor. Hutten, aus einem frnkischen Rittergeschlecht entsprossen, durch humanistische Studien und ein langes Wanderleben gebildet, gleich fertig mit der Aeder wie mit dem Schwerte, war einer der kecksten Kmpfer fr die neuen Ideen. jftnn W Kbernbura (a. d. Nahe, bei Kreuznach), dem Schlosse seines Freundes Franz von Sickingen, schleuderte er zahllose Flugschriften in lateinischer und deutscher Sprache, in Versen und in Prosa ins Land. Auf den Beistand der Ritterschaft in Schwaben und am Rhein vertrauend und an der Spitze eines nach Art der Condottieri geworbenen Heeres sagte Sickingen dem Kurfrsten von Trier Fehde an, wurde aber von seinem Gegner im Verein mit dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Malzarafen bei Mein auf seiner Burg Landstuhl (in der Pfalz) eingeschlossen und ftarb während der Belagerung. 1523. Hutten, von seinem Anhange verlassen, flchtete auf eine Insel des Zricher Sees; hier starb er in der Blte der Jahre an den Folgen seines unregelmigen Lebens. c) Bald nahm auch das Landvolk Luthers Lehre von der evan-qelischen ^eiheit mit Begeisterung auf. Das Beispiel der Schweizer Bauern, welche sich gegen sterreich erhoben, hatte schon lngst unter dem von hartem Frondienst gedrckten Landvolk den Geist des Ans-ruhrs genhrt und hufige Emprungen veranlat. Seit dem I. 1493 hatten sich mehrere geheime Verbindungen. wie der ..Bundschuh" und der arme Konrad", am Oberrhein und in Schwaben gebildet, welche die Befreiung von der Leibeigenschaft zum Zweck hatten. Jetzt verlangten die Bauern in Schwaben und Aranken in den sogenannten 12 Artikeln freie Wahl der Prediger. Abschaffung des Zehmsi. des Todfallrechts und der Lmmmchaft. Freiheit der Jagd und des.fm-fangs; die weltlichen Territorialherren sollten fr die aufgegebenen Rechte'durch Skularisation geistlicher Gter entichdiflt-we^eit. Zuerst wandten sie sich raubend und sengend gegen die reichen Abteien, dann aber rckten sie auch vor die Burgen der Adeligen und zwangen diese, ihre Forderungen anzunehmen. Um ihre Partei zu verstrken, zogen sie selbst Ritter auf ihre Seite. Unter diesen war auch (M&-D-Q Berlichingen mit der eisernen Faust", welcher entweder gezwungen oder in der Absicht, ein greres Unheil zu verhten, die Fhrung der buerlichen Rotten bernahm. Endlich unterdrckte Xmm von Waldburg, welcher beim Reichsregiment als Statthalter fr
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